Aus der Pensionsversicherung Österreich wurde angekündigt, dass Pensionistinnen und Pensionisten mit Wohnsitz in der Republika Srpska und in Bosnien und Herzegowina auch im Jahr 2026 weiterhin eine amtlich beglaubigte Lebensbestätigung vorlegen müssen, damit ihnen die österreichische Pension ausbezahlt werden kann.

Österreich und Bosnien und Herzegowina haben am 29. Oktober 2024 ein bilaterales Abkommen über den sicheren elektronischen Austausch von Pensionsbeträgen und Sterbedaten im Bereich der Pensionsversicherung abgeschlossen. Dieses bilaterale Abkommen wird den Prozess der Festsetzung der Pensionshöhe sowie der Auszahlung der Pensionen vereinfachen und beschleunigen.

Im Laufe des Jahres 2026 wird die technische und praktische Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs erfolgen.

Aus der Pensionsversicherung Österreich wurde außerdem angekündigt, dass ab dem Jahr 2027 die Vorlage einer amtlichen Lebensbestätigung nicht mehr erforderlich sein wird, damit Pensionistinnen und Pensionisten mit Wohnsitz in der Republika Srpska und in Bosnien und Herzegowina ihren Anspruch auf die österreichische Pension geltend machen können.

Quelle: Vertretung der Republika Srpska in der Republik Österreich

Foto: Regierung der Republika Srpska