Aus der Pensionsversicherung Österreich wurde angekündigt, dass Pensionistinnen und Pensionisten mit Wohnsitz in der Republika Srpska und in Bosnien und Herzegowina auch im Jahr 2026 weiterhin eine amtlich beglaubigte Lebensbestätigung vorlegen müssen, damit ihnen die österreichische Pension ausbezahlt werden kann. Österreich und Bosnien und Herzegowina haben am 29. Oktober 2024 ein bilaterales Abkommen über den sicheren elektronischen Austausch von Pensionsbeträgen und Sterbedaten ...

